Stand: 01.09.2023
1.1 Die ExuviCharg GmbH (nachfolgend "ExuviCharg" genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ExuviCharg und ihren Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ExuviCharg ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Angebote von ExuviCharg sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch ExuviCharg zustande.
2.3 Für den Umfang der Dienstleistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.
3.1 Der genaue Umfang der von ExuviCharg zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung sowie etwaigen Leistungsbeschreibungen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, ExuviCharg alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.3 Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Informationen des Kunden entstehen, hat ExuviCharg nicht zu vertreten.
4.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preisen.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist ExuviCharg berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5.1 Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie von ExuviCharg schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden.
5.3 Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von ExuviCharg liegen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ExuviCharg erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.
6.2 Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung ab oder äußert er keine Beanstandungen, gilt die Leistung als abgenommen.
6.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.1 ExuviCharg gewährleistet, dass die erbrachte Leistung die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist.
7.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. ExuviCharg wird berechtigte Mängel in angemessener Frist beseitigen.
7.3 Die Haftung von ExuviCharg ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.5 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ExuviCharg.
8.1 Sämtliche Rechte an den von ExuviCharg für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, verbleiben bei ExuviCharg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die von ExuviCharg erstellten Arbeitsergebnisse für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
8.3 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte sowie deren Veränderung oder Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ExuviCharg.
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
9.2 ExuviCharg ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
9.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von ExuviCharg.
10.1 Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern nicht anders vereinbart.
10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen.
11.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.